der Firma Park and Fly Düsseldorf
I. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die PKW-Verwahrung, die Beförderung des Kunden zum Flughafen Düsseldorf, seinen Rücktransport von dort zum Betriebsgelände in Düsseldorf sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich von Park and Fly Düsseldorf schriftlich anerkannt.
II. Vertragsabschluss
Auf eine Buchungsanfrage des Kunden hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung von Park and Fly Düsseldorf ein Vertrag über die nachgefragten und bestätigten Leistungen zustande. Vertragspartner sind der Kunde und Park and Fly Düsseldorf. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er Park and Fly Düsseldorf gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern Park and Fly Düsseldorf eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.
III. Leistungen, Preise, Zahlung
Park and Fly Düsseldorf ist verpflichtet, die von dem Kunden gebuchten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die vereinbarten Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden oder vom Besteller veranlassten Leistungen und Auslagen von Park and Fly Düsseldorf gegenüber Dritten. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich der von Park and Fly Düsseldorf allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um maximal 10 % anheben. Die Rechnung von Airportparker ist sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Park and Fly Düsseldorf kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges ohne vorherige Zahlung des Rechungspreises verweigern. Park and Fly Düsseldorf ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von Park and Fly Düsseldorf aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt
Park and Fly Düsseldorf räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen: Im Falle des Rücktritts eines Kunden hat Park and Fly Düsseldorf Anspruch auf angemessene Entschädigung. Park and Fly Düsseldorf hat die Wahl, gegenüber dem Kunden statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises geltend zu machen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass Park and Fly Düsseldorf kein Schaden oder der von Park and Fly Düsseldorf entstandene Schaden niedriger ist als die geforderte Entschädigungspauschale. Sofern Park and Fly Düsseldorf den Schaden konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Entgeltes. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendung der reservierten Leistungen von Park and Fly Düsseldorf sind bei der Schadenberechnung zugunsten des Kunden in Abzug zu bringen. Die vorstehende Regelung über die Entschädigung gilt auch, wenn der Kunde die gebuchte Leistung, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt. Storniert der Kunde die gebuchte Leistung spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin des Leistungsbeginnes, verzichtet Park and Fly Düsseldorf auf Entschädigungsansprüche. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Innerhalb dieser Frist kann auch Park and Fly Düsseldorf vom Vertrag zurücktreten, wenn Anfragen anderer Kunden vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Park and Fly Düsseldorf die Buchung nicht endgültig bestätigt. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht binnen einer hierfür bestimmten Frist geleistet, so ist Park and Fly Düsseldorf ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. Der Kunde und Park and Fly Düsseldorf sind darüber hinaus jeder berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein solcher Grund ist nicht gegeben, wenn der Kunde auf Grund von Krankheit oder Tod die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nehmen kann.
Als wichtiger Grund sind im übrigen insbesondere höhere Gewalt, erhebliche Vermögensverschlechterungen seit Vertragsschluss bzw. die Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder von Park and Fly Düsseldorf sowie die berechtigte Besorgnis von Park and Fly Düsseldorf ,die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen durch den Kunden werde das Ansehen des Unternehmens oder die Betriebssicherheit gefährden, anzusehen. Die dieses Kündigungsrecht ausübende Partei hat vor Ausübung des Kündigungsrechtes aus wichtigem Grund die andere Partei hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
V. Haftung
Park and Fly Düsseldorf haftet nach den gesetzlichenBestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schädenhaftet Park and Fly Düsseldorf bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit DieHaftung umfasst die gesetzliche Haftpflicht wegen Beschädigung, Vernichtung, Entwendung,Abhandenkommen oder unbefugten Gebrauch eingestellten Fahrzeugen oder derenZubehör ( ausgenommen Inhalt, Wertsachen und Ladung) und aus der Bewegungdieser Fahrzeuge durch Park and Fly Düsseldorf, ihre Mitarbeiter oder Erfüllungshilfenauf dem Betriebsgelände. Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen. Der Kundestellt Park and Fly Düsseldorf insoweit von sämtlichen Ansprüche Dritter frei.Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenhaftung nur dann ein, wenn dieseauf Verletzung einer wesentlichen Vertragpflichtoder einer Kardinalpflicht in einer Vertragszweckgefährdenden Weise Zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf denvorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Ebenso stellt der Kunde Parkand Fly Düsseldorf frei bei Schäden höherer Gewalt sowie bei Schäden durchinnere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte. DieHöchstersatzleistung je Fahrzeug beträgt 25.000,- Ein Ersatzanspruch des Kundenentfällt dann, wenn dieser den Schadenzwecks Schadenfeststellung nicht vor Verlassen der Parkfläche demAufsichtpersonal gemeldet hat. Park and Fly Düsseldorf haftet nicht für Beschädigungund Zerstörung von Kraftfahrzeugen einschl. deren Inhalte und Ladungen diedurch Handlungen Dritter z.B. durch andere Mieter oder sonstige Personen, verursachtworden sind. Beschädigungen sind der Betreibe Firma unverzüglich mitzuteilen.
VI. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Düsseldorf Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr Düsseldorf. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt Düsseldorf als Gerichtsstand. Park and Fly Düsseldorf ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unrichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.